AGB

AGB`s mmac GmbH

1.     Geltungsbereich, Änderungen AGB, Zahlungsmittel

1.     Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der mmac GmbH, Schlosserstrasse 4, 8180 Bülach und dem Mitglied. Wird nachfolgend der Unternehmensname mmac GmbH verwendet, so findet dieser für den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags im mmac Gym Anwendung.

2.     Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte der mmac GmbH bestehen besondere vertragliche Bestimmungen. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB sowie weiterer Nutzungsreglemente (Betriebsordnungen und Datenschutzerklärung), die einen integralen Bestandteil der AGB darstellen, aus begründetem Anlass vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Lehnt das Mitglied diese innert 30 Kalendertagen schriftlich ab, gelten die alten AGB bis zum Ende der Vertragsdauer weiter. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Rechte ableiten. Die aktuellen Vertragsbestimmungen sind jederzeit auf www.mmac-center.ch  ersichtlich.

2.     Mitgliedschaft

1.     Der Vertrag (Mitgliedschaftsvertrag) ist persönlich und nicht übertragbar.

2.     Personen dürfen ab (5) Jahren eine Mitgliedschaft abschliessen. Voraussetzung ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.

3.     Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle ein Foto von ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle im mmac Gym.

4.     Beim Erwerb eines Abonnements gilt Ausweispflicht. Akzeptiert wird ein offizieller/amtlicher Ausweis mit Foto wie z.B. Identitätskarte, Fahrausweis oder Pass.

 

 

3.     Informationspflicht

1.     Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen der mmac GmbH mitzuteilen.

4.     Angebot

1.     Die mmac GmbH bietet unterschiedliche Abonnemente und Leistungen an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart. Alle übrigen in den Anlagen der der mmac GmbH angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Dazu zählen insbesondere Personal-Trainings, Massagen, Getränke und Esswaren, etc.

2.     Der Umtausch oder die Rückgabe von zusätzlich bezahlten Leistungen ist ausgeschlossen. Liegt eine Falschlieferung vor, ist diese innert 3 Werktagen seit Zustellung der mmac GmbH per E-Mail unter Beilage der Kaufbestätigung anzuzeigen.

3.     Die Stornierung von kostenpflichtigen Leistungen ist bis 48 Stunden (Personaltraining, Akupressur) möglich. Zu spät verschobene oder nicht wahrgenommene Termine für kostenpflichtige Leistungen verfallen ersatzlos und werden in Rechnung gestellt.

4.     Die mmac GmbH überlässt dem Mitglied die verfügbaren Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sämtlicher gemäss bezahlter Tarifart inkludierter Anlagen während der regulären Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch. Die mmac GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlagen zu verändern. Die mmac GmbH bietet unterschiedliche Kurse an, deren Teilnahmeplätze limitiert sind. Die mmac GmbH sowie jede einzelne Anlage behalten sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Kursplanänderungen vorzunehmen. Alle übrigen bei der mmac GmbH angebotenen Leistungen wie z.B. Getränke, Riegel, Tücher oder Personal Trainings etc. sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen und separat im Voraus zu bezahlen.

5.     Das Angebot kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft abgeleitet werden kann.

5.     Chip

1.     Der Chip, das als Mitgliederausweis und Zutrittsmedium dient, muss vom Mitglied einmalig gegen ein Depot von chf 10.-  bezogen werden. Die Abgabe an das Mitglied erfolgt in der Regel beim ersten Besuch in der Anlage. Pro Mitglied kann nur ein (1) Chiparmband erworben werden. Bei Verlust muss ein neuer Chip für chf 10.- bezogen werden.

2.     Der Chip ist bei jedem Eintritt unaufgefordert vorzuweisen (Einloggen) und es gilt der Grundsatz: Ohne Chip kein Eintritt.

3.     Eintritts- und ggf. Austrittszeiten sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Chip elektronisch erfasst. Die entsprechenden Buchungen sind verbindlich. Diese Daten stehen dem Mitglied für die Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge und als Quittungsbelege zur Verfügung. Nach Ablauf eines Jahres ab Vertragsauflösung werden diese automatisch gelöscht.

4.     Für allfällige Schäden oder Verlust haftet das Mitglied und es muss ein neuer Chip erworben werden.

6.     AGB, Hausordnung, Nutzungsreglemente, Weisungen

1.     Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Es gelten jeweils die lokalen Hausordnungen sowie allfällige weitere Nutzungsreglemente der besuchten Anlagen. Diese gelten als integraler Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages.

2.     Das Mitglied verpflichtet sich, in den Anlagen die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Anweisungen der Instruktoren einzuhalten. Der Besuch der Anlagen ist untersagt für Mitglieder mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die mmac GmbH schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.

3.     Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder die Anweisungen des Personals ist die mmac GmbH berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen, den Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Chip respektive den Mitgliederausweis einzuziehen bzw. für ungültig zu erklären. Ein Rückforderungsanspruch des Mitglieds für seinen bezahlten Mitgliedschaftsbeitrag ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch das Mitglied ist keine vorgängige Ermahnung erforderlich.

4.     Mitgliedern und Drittpersonen ist es untersagt, ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung der mmac GmbH in den Räumlichkeiten der Anlagen der mmac GmbH entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.

7.     Zahlung und Zahlungsverzug

1.     Der Mitgliedschaftsbeitrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht www.mmac-center.ch/Preise . Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung. Die Entschädigung ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.

2.     Vorauszahlung: Der Mitgliedschaftsbeitrag mit Einmalzahlung ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen.

3.     Monatsbeitrag: Bei einem Mitgliedschaftsvertrag mit monatlicher Beitragszahlung ist der Mitgliedschaftsbeitrag jeweils vor Beginn jedes Intervalls zu bezahlen. Der Rechnungsversand erfolgt ausschliesslich per E-Mail.

1.     Bezahlt das Mitglied die geschuldete Entschädigung nicht fristgerecht, wird es gemahnt (erste Zahlungserinnerung kostenlos, erste Mahnung CHF 5.00, zweite Mahnung CHF 30.00). Mit der ersten Mahnung gerät das Mitglied in Verzug und schuldet der mmac GmbH einen Verzugszins in Höhe von 5% sowie eine Entschädigung für weiteren Verzugsschaden und es wird der geschuldete Gesamtbetrag der Vertragslaufzeit fällig. Die Mahngebühren ab Inkasso betragen dann jeweils CHF 35.00. Die Bearbeitungsgebühr bei Übergabe an Inkassodienstleister ist abhängig von der Forderungshöhe in CHF: 30.00 (bis 100.00); 60.00 (bis 200.00; 90.00 (bis 300.00); 120.00 (bis 400.00); 150.00 (bis 500.00); 180.00 (bis 1’000.00).

2.     Nach der ersten Mahnung behält sich die mmac GmbH das Recht vor, dem Mitglied die Nutzung der Angebote und Leistungen in allen Anlagen zu sperren und den Chip bis zur Begleichung der offenen Monatsbeiträge inkl. aufgelaufener Mahngebühren einzuziehen. Weiter behält sich die mmac GmbH vor, das Vertragsverhältnis wegen Zahlungsverzugs mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Zukunft keine neuen Mitgliedschaftsverträge abzuschliessen.

4.     Unterjährige Abonnemente*: Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen.

5.     Einzel- und Mehrfacheintritte sind persönlich und nicht übertragbar. Der Einzeleintritt berechtigt den Kunden zum einmaligen Eintritt in eine Anlage der mmac GmbH. Der Einzeleintritt beginnt mit dem Scannen des Chiparmbands und gilt als abgeschlossen, sobald der Kunde die Anlage verlässt.

8.     Haftung

1.     Die Inanspruchnahme der Angebote der mmac GmbH, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens der mmac GmbH wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

2.     Die mmac GmbH haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Mitgliederausweis etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang, in der Garderobe.

3.     Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) und hat der mmac GmbH die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

9.     Betriebszeiten und -einstellung

1.     Die verfügbaren Trainingsanlagen und -geräte stehen dem Mitglied mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während der für den jeweiligen Bereich ausgewiesenen Betriebszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.

2.     Die Standorte, Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlagen der mmac GmbH sowie das Kursangebot können jederzeit ändern.

3.     Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt jederzeit vorbehalten.

4.     Aus einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

5.     Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

10.                       Vertragsunterbruch und Ruhezeiten

1.     Die Nichtbenutzung der Anlagen der mmac GmbH oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

2.     Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben alle Mitglieder ab einer Vertragsdauer von mindestens 3 Monaten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen.

3.     Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung/Stage im Ausland) kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 bis max. 9 Monaten unterbrochen werden (Ruhezeit), wobei kein Anspruch darauf besteht. Die Ruhezeit muss vor Abwesenheit zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden.

4.     Eine rückwirkende Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Diese muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

5.     Für Ferien von mind. 1 bis max. 4 Monaten ist innerhalb der Vertragsdauer gegen Vorweisung der Reisedokumente einmalig eine Ruhezeit möglich. Ferien bis 1 Monat werden nicht berücksichtigt.

6.     Die monatlichen Beiträge bei Verträgen mit monatlicher Beitragszahlung sind während der Ruhezeit weiter zu bezahlen.

7.     Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.

8.     Wird eine missbräuchliche Vertragsunterbrechung festgestellt oder vermutet, behält sich die mmac GmbH vor, den Mitgliedschaftsvertrag fristlos und ohne Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages aufzulösen.

9.     Betritt das Mitglied die Anlage während einer Vertragsunterbrechung, wird die Vertragsunterbrechung umgehend und unwiderruflich beendet. Rückwirkende Ruhezeiten können nur für Zeiträume, in denen keine Eintritte in die Anlagen der mmac GmbH stattgefunden haben, berücksichtigt werden.

 

11.                       Vertragsdauer und Kündigung

1.     Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag und tritt mit dem Abschluss durch das Mitglied in Kraft.

2.     Vorauszahlung: Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich um die gewählte Vertragsdauer gemäss der aktuellen Preisübersicht und abgeschlossenem Vertrag.

3.     www.mmac-center.ch  inkl. der AGB.

4.     Monatsbeitrag: Der Mitgliedschaftsvertrag mit monatlicher Beitragszahlung verlängert sich automatisch um die gleiche Vertragsdauer. Der Mitgliedschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat auf Ende der Vertragsdauer schriftlich per Brief / E-Mail gekündigt werden. hin.  Nach dem Verstreichen der Kündigungsfrist eingereichte Vertragsunterbrüche oder Ruhezeiten wirken sich nicht rückwirkend auf die Kündigungsfrist aus.

5.     Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen.

6.     Ein Vertragsrücktritt kann nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon der mmac GmbH (>15 Kilometer), gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Gesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. bei der mmac GmbH eingereicht werden.

Beim Mitgliedschaftsvertrag von 12 Monaten: Bis zum 6. Monat hat das Mitglied Anspruch auf Rückerstattung / Erlass eines Teils des effektiv bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages (*), danach gilt die Mitgliedschaft als abgeschrieben.

– Im 1. Monat: Rückerstattung = 50 % des Vertragspreises*
– Im 2. Monat: Rückerstattung = 40 %
– Im 3. Monat: Rückerstattung = 30 %
– Im 4. Monat: Rückerstattung = 25 %
– Im 5. Monat: Rückerstattung = 15 %
– Im 6. Monat: Rückerstattung = 10 %
– Ab 7. Monat: keine Rückerstattung
*ausgehend vom fälligen Gesamtpreis abzüglich CHF 30.00 für den administrativen Aufwand.

12.                       Überwachung
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Bereiche in den Anlagen der mmac GmbH aus Schutz- und Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht.

13.                       Datenschutz
Der Umgang mit Personalien/Daten aus den Verträgen unterliegt dem schweizerischen Datenschutz Gesetz.

14.                       Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts und des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen ist Bülach/ZH, Schweiz.